Liebe Predingerinnen und Predinger!

- Seit dem 26. Dezember 2020 gelten wieder die bereits bekannten strengen Ausgangsregeln im harten Lockdown.
- Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des privaten Wohnbereichs zur Teilnahme an Silvester-Feuerwerken ist daher nicht möglich.
- Unter Beachtung der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung könnte ein Feuerwerk zwar auf einem Grundstück, das dem eigenen Wohnbereich direkt angeschlossen ist (zB Garten eines Einfamilienwohnhauses) stattfinden, dies jedoch nur dann, wenn es per Verordnung erlaubt ist.
- Folgende Rechtslage ist dabei jedoch zu beachten:
Gemäß § 38 Abs 1 Pyrotechnikgesetz ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (herkömmliche Feuerwerkskörper) im Ortsgebiet verboten.
Feuerwerke sind im Ortsgebiet grundsätzlich verboten
Bitte diese Maßnahmen zu beachten!
Euer Bürgermeister Adolf Meixner
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